Opfer von Straftaten haben zunehmend mehr Rechte im Strafverfahren gegen den Täter. Diesen Rechten stehen auf der anderen Seite nicht unerhebliche Mitwirkungspflichten gegenüber, insbesondere die Pflicht als Zeuge auszusagen, die regelmäßig eine erhebliche Belastung darstellt.
Um diese Situation zu meistern und gleichzeitig aktiv am Strafverfahren mitwirken zu können, empfiehlt sich die Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes als Nebenklagevertreter, den bei schweren Straftaten der Staat bezahlt.
Von ganz wesentlicher Bedeutung ist dabei, dass das Opfer so wenig wie nur möglich belastet, ihm u.U. sogar eine Zeugenvernehmung erspart wird. Die Vertretung des Opfers vor Gericht im Rahmen der Nebenklage kann dann allein der Rechtsanwalt wahrnehmen, denn das Opfer ist nicht verpflichtet zusätzlich bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein.