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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Versicherungsrecht

Beendigung des Versicherungsschutzes

Versicherungsverträge werden in der Regel für eine längere Zeit abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
- Ablauf: Der Vertrag hat das vereinbarte Vertragsende erreicht und eine Verlängerungsklausel ist nicht vereinbart; typische Sparten sind die Reisegepäck-, Ausstellungs-, Auslandreisekranken- und Kraftfahrtversicherung nach Kurztarif.
- Wagniswegfall: Das versicherte Risiko entfällt, die Versicherung wird damit gegenstandslos. Dem Versicherer steht die Prämie bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu.
Bespiele: Gewerbeabmeldung in der Betriebshaftpflichtversicherung, Haushaltsauflösung in der Hausratversicherung, Abmelden eines Kfz
- Kündigung: Dies ist die einseitige Willenserklärung des Versicherten oder der Versicherung, den Versicherungsvertrag zukünftig zu beenden. Wirksam wird eine Kündigung durch die Zustellung beim Vertragsgegner. In der Regel verlangen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) die schriftliche Form.
Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungstermin, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Etwa wenn das Kündigungsschreiben wie vereinbart 3 Monate vor Ablauf der Versicherung eingeht.

Die außerordentliche Kündigung erfolgt immer aus einem bestimmten Anlass (Kündigungsgrund) vor Ablauf des Vertrages. Kündigungsgründe können sein: Konkurs, Gefahrerhöhung, Prämienanpassung, Schadenfall, Prämienverzug, Verkauf versicherter Sachen u.a.

Haftpflicht

Die Haftpflicht gehört zu den so genannten existenziellen Risiken, die ein Mensch hat: Wird eine Sache, ein Vermögenswert oder gar eine Person durch die eigene Unachtsamtkeit geschädigt, dann haften Sie als Verursacher mit dem eigenen Vermögen für den Schaden. Das kann richtig teuer werden, denn wenn Personen zu Schaden kommen, wird möglicherweise eine lebenslange Rentenzahlung fällig.

HIS-Datei: Auskunftsanspruch bezüglich des Informationssystems der Versicherer

Seit April 2009 ist es für jeden Versicherungskunden möglich, Auskunft aus dem sog. Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) zu erhalten. In dieser Datei werden Informationen zu Versicherungskunden geführt, wenn sie negativ aufgefallen sind, u. a. durch Schadenshäufigkeit oder Betrug. Aber auch bereits, wenn sie wegen bekannt gewordener Gesundheitsprobleme als hohes Risiko gelten. 

Jagdhaftpflichtversicherung

Sie deckt die bei der Jagd entstehenden Haftpflichtrisiken ab. Eingeschlossen sind Schäden, die durch die Jagdtätigkeit und beim erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden. Diese Versicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Tipp: Manche Versicherungen gewähren keinen Deckungsschutz bei Jagdhunden, wenn diese außerhalb eines jagdlichen Einsatzes einen Schaden verursachen. Sprechen Sie diese Frage vor Abschluss des Versicherungsvertrages an.

Mitversicherte Person

Mitversicherte Personen genießen in der Regel den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherte selbst. Wer mitversichert werden kann, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Üblicherweise sind dies die Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner.

Tipp: Bei Heirat oder Trennung ist dies der Versicherung mitzuteilen, ansonsten kann dies zu einem Leistungsausschluss führen.

Widerrufsrecht

Beim Abschluss von Versicherungen muss dem Kunden ein Widerrufsrecht von 2 Wochen ab Übersendung der Vertragsunterlagen eingeräumt werden.

Zu beachten ist, dass diese Frist nicht in Gang gesetzt wird, wenn die Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss erfolgt. Zum Beispiel, wenn der Versicherungsberater den Kunden die Widerrufbelehrung im Beratungsgespräch erteilt, jedoch erst später die Vertragsunterlagen übersandt werden So besteht die Möglichkeit sich über das Widerrufsrecht von Versicherungsverträgen zu lösen, obwohl die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.