Ihr Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht in Landau

Wir sind auf Ihrer Seite!

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die Mehrheit der Bevölkerung ist gesetzlich versichert.

Ein Anteil von etwa 10 % ist privat versichert.

Angesichts steigender Gesundheitskosten kommt es immer häufiger zu Leistungsablehnungen durch den Versicherer.

Sie sollten diese Leistungsablehnungen nicht ungeprüft akzeptieren.

Arzthaftungsrecht

Daneben spielt das Arzthaftungsrecht eine erhebliche Rolle.

2013 wurde das Patientenrechtegesetz eingeführt. Dies hat die rechtliche Situation von Patienten nicht unbedingt verbessert. Wer Schadenersatz oder Schmerzensgeld für einen ärztlichen Behandlungsfehler beansprucht muss weiterhin dessen Voraussetzungen beweisen.

Maßnahme kann sein, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ein grober Behandlungsfehler gegeben ist.

Dies führt aber nicht automatisch zur Haftung. Vielmehr muss nun der behandelnde Arzt beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht Folge des Behandlungsfehlers ist.

Rechtsanwalt Grassmann vertritt Sie auch in arztstrafrechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten.

Wurden Sie als Patient falsch behandelt und benötigen Sie daher rechtlichen Beistand?

Sind Sie Arzt, Zahnarzt oder arbeiten Sie im klinischen oder pharmakologischen Bereich?

Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf die juristischen Fragestellungen im Gesundheitsbereich spezialisiert hat?

Rechtsanwalt Grassmann – Fachanwalt für Straf- und Versicherungsrecht – hat auch die theoretischen Voraussetzungen für die Erlangung des Fachanwalts im Medizinrecht nach §§ 4, 4a Fachanwaltsordnung (FAO) absolviert.

Rechtsanwalt Grassmann steht Ihnen bei Fragen in folgenden medizinrechtlichen Gebieten zur Seite:

  • Arzthaftungsrecht: Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern
  • Arztstrafrecht
  • Arztvertragsrecht: Entwicklung und Überprüfung von Belegarztverträgen, Praxisgründung, Praxisübernahmen
  • Arztvergütungsrecht: Inkasso von privatärztlichen Abrechnungen nach GOÄ oder GOZ, Honorarstreitigkeiten
  • Kassenarztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Krankenversicherungsrecht privat und gesetzlich (PKV/GKV)
(06341) 34 74 00

Ich bin für Sie zu sprechen

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